EK (Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren)

Anlage zur Feststellung des Einkommens einer bedürftigen Person über 14 Jahre

Anlage zur Angabe aller Einkünfte bei der Beantragung von Bürgergeld. Sie muss von allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft ausgefüllt werden, die Einkommensquellen wie Lohn, Sozialleistungen, Renten, Mieteinnahmen usw. haben.
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