WEP (Anlage für eine weitere Person ab 15 Jahren in der Bedarfsgemeinschaft)

Antrag für eine zusätzliche Person über 14 Jahre im Rahmen der Bedürftigen-Gemeinschaft

Anlage zur Angabe von Informationen über eine andere Person über 15 Jahren, die Teil der Bedarfsgemeinschaft ist. Diese Anlage muss Angaben zu dieser Person, wie Einkommen, Vermögen und andere Informationen, die den Leistungsbezug beeinflussen könnten, enthalten.
Wir haben den Prozess der Zusammenarbeit mit unserem Service so bequem und verständlich wie möglich gestaltet.
Folgen Sie diesen einfachen Schritten. 
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